Grundlagen des Bauens

Bauherr – Bauplan – Baustelle

Steht ein Bauprojekt – egal von welcher Größe – an, macht sich der Bauherr in der Regel auf die Suche nach einem kompetenten Planer, der seine Ideen umsetzen kann. Nach einer sorgfältigen Auswahl hat er dann einen Architekten an der Hand, der bis zur Fertigstellung des Objekts sein wichtigster Begleiter sein wird. Egal ob er den Architekten mittels Wettbewerb, anhand seiner Referenzen oder seiner Internet-Präsenz ausgewählt hat, der Bauherr muss sich bewusst sein, dass der Architekt neben dem Entwurf auch für die Kosten und die praktische Umsetzung auf der Baustelle verantwortlich sein wird.

 

Das Team vom Bau

Neben einem Architekten sind in der Regel weitere Planer (Fachplaner) nötig. Aus diesem Grund ist es sinnvoll für das Bauvorhaben, wenn der Bauherr gemeinsam mit seinem Architekten ein Planungsteam erstellt.

 

Der Architekt

Das Berufsbild des Architekten lässt sich nicht eindeutig definieren und abgrenzen. Es ist auf Länderebene unterschiedlich und ständig in Bewegung. Die Tätigkeitsbereiche erstrecken sich von der Baukunst (Entwurf und Architekturtheorie) über die Ingenieurtätigkeit (technischer Entwurf) bis hin zur Bauleitung (Koordination von Bauplanung und -ausführung). Der Beruf des Architekten ist in Deutschland geschützt. Es darf sich nur Architekt nennen, wer in der Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Voraussetzung dafür ist neben einem abgeschlossenen Architekturstudium eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren. Details regeln die Architektengesetze der jeweiligen Bundesländer und die Satzungen der Architektenkammern.

 

Die Fachplaner

Besondere Planungsabschnitte werden von einem sogenannten Fachplaner ausgeführt. Hierzu zählen unter anderem die Statiker, die Ingenieure für Haustechnik (Heizung, Wasser, Elektrik) und die Fachkräfte für Energieberatung – letztere vor allem wenn KfW-Zuschüsse geplant sind. Im Hochbau und in der Architektur ist die Fachplanung eine Abgrenzung gegenüber der übergreifenden Planung der Architekten, nicht jedoch der Landschaftsarchitekten. Dabei stellen die Unterlagen des Architekten oder Landschaftsarchitekten, beispielsweise in Form einer Entwurfs- oder Genehmigungsplanung, die Grundlage dar. Darauf aufbauend fließt die Fachplanung in die Ausführungsplanung (Werkplanung) ein. In Deutschland ist das Leistungsbild einiger Fachplaner in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert.

 

Die Sonderfachleute

Unter den Sonderfachleuten versteht man die an einem Bauwerk beteiligten Fachplaner und Gutachter, zu denen unter anderem Bodengutachter, Brandschutzplaner und Bauphysiker zählen. Der Architekt hat die Pflicht, seinen Bauherrn dahingehend zu beraten, ob die Einbeziehung von Sonderfachleuten für die Realisierung des Bauprojekts notwendig und sinnvoll.

 

Die Kosten – ein großes Thema

Die DIN 276-1:2008 regelt im Bauwesen die Kosten im Hochbau. Sie erstreckt sich auf die Kosten für Neubau, Umbau und Modernisierung von Bauwerken und die damit verbundenen projektbezogenen Kosten. Ergänzend dazu wurde die DIN 276-4:2009 erarbeitet. Sie beschränkt sich auf die speziellen Festlegungen zum Ingenieurbau.

 

Kostenschätzung – Kostenberechnung

Eine Kostenschätzung ist die überschlägige Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung. Sie stellt die vorläufige Grundlage für Finanzierungsüberlegungen dar. Folgende Parameter liegen ihr zugrunde: Vorplanungsergebnisse, Mengenschätzungen, erläuternde Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen sowie Bedingungen und Angaben zum Baugrundstück und zu dessen Erschließung. Wird die Kostenschätzung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 auf Grundlage der DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1: 2008-12) erstellt, müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur ersten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden. Eine Kostenberechnung ist die Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Ihr liegen folgende Voraussetzungen zugrunde: eine durchgearbeitete Entwurfszeichnung oder Detailzeichnungen wiederkehrender Raumgruppen, Mengenberechnungen sowie die Baubeschreibung. Wird die Kostenberechnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 auf Grundlage der DIN 276 erstellt, müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur zweiten Ebene der Kostengliederung ermittelt werden.

 

Die HOAI 2013

Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt, welche Architekten- und Ingenieurleistungen zu welchem Preis abgerechnet werden. Die HOAI stellt ein öffentliches und damit zwingendes Preisrecht dar. Sie ist jedoch ungeeignet, die vertraglich geschuldete Leistung inhaltlich zu bestimmen. Dies wiederum ist einzig Sache der Vertragsparteien. Die HOAI bietet Kostentransparenz zwischen Preis, Leistung und Qualität für den Auftraggeber als Verbraucher. Sie dient dem Verbraucherschutz. Derzeit gilt die Fassung vom 16. Juli 2013, die am 17. Juli 2013 in Kraft getreten ist (BGBl. I. Nr. 37 vom 16. Juli 2013).

 

Termin – Kosten – Qualität

Das Ziel sollte immer sein, ein Bauprojekt so zu planen und abzuwickeln, dass die vereinbarten Termine und Kosten eingehalten werden können. Die Qualität des Bauwerks sollte unter vollständiger Berücksichtigung der ästhetischen, energetischen und ökologischen Anforderungen des Bauherrn und des Gesetzgebers eine optimale Nutzung gewährleisten. Die Hauptaufgabe eines guten Baumanagements besteht in enger Zusammenarbeit mit dem Architekten, den Fachplanern und den Bauunternehmen darin, die reibungslose Realisierung eines Bauvorhabens zu gewährleisten. Bei mittleren und kleinen Bauvorhaben übernimmt diese Aufgabe in der Regel der Architekt. Der Aufgaben- und Verantwortungsbereich des Baumanagements wird durch die Art des geschlossenen Vertrages geregelt: Grundsätzlich wird für die Planung, die Leitung und die Ausführung eines Bauprojektes zwischen zwei Vertragsformen unterschieden: In Einzelverträgen wird mit jedem Planer ein separater Vertrag abgeschlossen. Mit einem Generalplanervertrag beauftragt der Bauherr einen Generalplaner, der für alle Planungsleistungen verantwortlich ist. Ist dies der Bauträger, garantiert jener dem Kunden eine termingerechte und kostenverbindliche Ausführung des Bauvorhabens.

 

Grundsteinlegung – Richtfest – Eröffnung

Vor Baubeginn ist die Grundsteinlegung ein großes Ereignis, zu dem der Bauherr alle am Bau Beteiligten (z.B. Maurer, Architekten, Statiker) und Freunde einlädt. Das Fest findet immer tagsüber statt. Reden werden vom Bauherrn und unter Umständen von seinen Geldgebern gehalten. Es ist Brauch, dass der Bauherr den ersten Stein, den sogenannten Grundstein setzt. Außerdem wird im Fundament des Gebäudes eine Rolle eingemauert, die eine Urkunde von der Grundsteinlegung, eine Tageszeitung und/oder einige Geldmünzen enthält. Das Richtfest ist das gesellschaftliche Bau-Ereignis, das man nicht verpassen sollte. Der Termin fällt auf den Zeitpunkt der Dachstuhl-Errichtung. Der Zimmerer hält eine kurze Rede und verkündet einen Richtspruch, der dem Objekt und seinen Nutzern Segen verheißen soll. Es werden alle bisher am Bau Beteiligten (z.B. Handwerker, Architekt und Ingenieure) sowie Freunde und Nachbarn vom Bauherrn eingeladen. Nach dem Einzug und/oder der Inbetriebnahme, wenn alle Abnahmen positiv verlaufen sind, wird das letzte Baustellenfest gefeiert: die Eröffnung. Wieder ist der Bauherr der Gastgeber.

 

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